Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit
(Stand: 18. August 2025)


---

1. Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung

Eternal Cards (eternal‑cards.com) ist ein Onlineshop, der Sammelkarten, Boxen und Accessoires rund um Kartenspiele anbietet. Unser Angebot richtet sich an Verbraucher und erlaubt über das Internet das Suchen, Auswählen, Bestellen und Bezahlen von Produkten – inklusive Warenkorb und Checkout.

2. Zugang und Nutzung unseres Angebots

Unsere Webseite ist so gestaltet, dass sie auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastatursteuerung bedienbar ist.

Wir nutzen nutzerfreundliche Strukturen: klare Navigationshierarchien, gut lesbare Überschriften, alt‑Texte für Bilder und erkennbare Call‑to‑Action‑Elemente.

Formulare verfügen über eindeutige Labels und Fehlermeldungen (z. B. „Bitte geben Sie die Postleitzahl im Format 12345 ein“).

Unsere Inhalte (Texte, Bilder, Buttons) bieten ausreichend Kontrast (WCAG 2.1 AA‑Richtwert als Ziel), und Elemente bleiben auch bei Zoom (bis 200 %) gut bedienbar.


3. Standard der Barrierefreiheit

Diese Information zur Barrierefreiheit bezieht sich auf unsere Website unter https://eternal-cards.com. Die Anforderungen basieren auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, und den daraus abgeleiteten Bestimmungen gemäß WCAG 2.1 Stufe AA. 

4. Bekannte Einschränkungen

Trotz aller Bemühungen können bestimmte Bereiche nicht vollständig barrierefrei sein. Das können z. B. sein:

Medieninhalte (z. B. eingebettete Videos) – diese sind aktuell nicht mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.

Einige Theme-basierte Menüs oder Modals (z. B. Warenkorb oder Cookie-Banner) zeigen unter bestimmten Browser‑Hilfsmitteln Fokusprobleme oder sind mit der Tastatur schwerer zugänglich.


5. Rückmeldung & Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihr Feedback! Bitte wenden Sie sich an:

Sebastian Korn
E-Mail: info@eternal‑cards.de

Wir bemühen uns, auf Ihre Nachricht innerhalb von einem Monat zu antworten. 

6. Marktüberwachung & Schlichtungsverfahren

Sollte unsere Reaktion oder die Lösung eines Barriere­problems nicht zufriedenstellend sein, besteht die Möglichkeit, sich an eine Marktüberwachungsbehörde zu wenden – in der Regel die Landesbehörde für Marktüberwachung oder Arbeitsschutz. Außerdem kann ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Anspruch genommen werden. 

7. Überprüfung und Aktualisierung dieser Information

Diese Information wurde zuletzt am 18. August 2025 erstellt. Wir planen, sie mindestens jährlich zu überprüfen. Darüber hinaus dokumentieren wir alle durchgeführten Accessibility-Maßnahmen (z. B. Accessibility-Checks, Zoom-Tests, ARIA-Implementierungen) für unsere Nachweispflicht gemäß § 6 Abs. 2 BFSG.